Nur mit einem staatlichen Jobgarantie-Programm kann das Recht auf Arbeit verwirklicht werden.
Nicht erst seit Corona sind Erwerbslosigkeit und Unterbeschäftigung ein Thema. Schaut man auf die Zahlen in der Eurozone, kann man nur noch von Massenarbeitslosigkeit sprechen. Die Folgen für die Betroffenen: leere Geldbeutel, sozialer Ausschluss und Perspektivlosigkeit. Eine Zumutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie. Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beinhaltet das »Recht auf Arbeit«. Jeder, der Arbeit sucht, sollte in seinem örtlichen Umkreis vernünftig bezahlte und auf seine Fähigkeiten zugeschnittene Arbeit finden. Doch von Vollbeschäftigung kann seit Jahrzehnten nicht die Rede sein. Ganz im Gegenteil.
Arbeitslosigkeit ist allen voran ein makroökonomisches Problem. Weil die Wirtschaft pandemiebedingt heruntergefahren wurde, sind Menschen in Kurzarbeit und Erwerbslosigkeit gefallen. Wer vorher schon arbeitslos war, der sah nun erst recht alt aus. Dieser Umstand lässt sich verallgemeinern: Wenn der Privatsektor keine Aussicht auf eine bessere Auftragslage hat, dann wird er keine zusätzlichen Arbeitskräfte nachfragen, herrscht ein Mangel an Arbeitsplätzen. Unter den Arbeitssuchenden herrscht dann ein frustrierender Verdrängungswettbewerb. Selbst auf dem angeblich so erfolgreichen deutschen Arbeitsmarkt kamen 2019 drei Erwerbssuchende auf jede offene Stelle – in Griechenland sogar 60. Dafür sind nicht die Einzelpersonen verantwortlich, sondern die Wirtschaftspolitik.
Ziel der Wirtschaftspolitik muss sein, die vorhandenen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Wenn wichtige Arbeitsbereiche unter- oder unbesetzt bleiben, beschneiden wir uns selbst. Um mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen, gibt es zwei Wege: Erstens die Wirtschaft über die Fiskalpolitik ankurbeln und darauf hoffen, dass der Privatsektor aufgrund verbesserter Auftragslage mehr Personen anstellt; zweitens kann der Staat die Personen direkt anstellen und damit die öffentliche Daseinsvorsorge ausweiten. […]
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