Die Staatsschulden sind die buchhalterische Quittung über die staatlichen Defizite der Vergangenheit. Sie entsprechen all den Währungseinheiten, z.B. Euros, die der Staat ausgegeben, aber bisher noch nicht über Steuern wieder eingezogen hat. Sie verbleiben solange als Ersparnisse im Privatsektor, bis der Staat sie über Steuern wieder einzieht. Deshalb bezeichnet die MMT die Staatsschulden auch als ausstehende Steuergutscheine. Im Fall von Staatsanleihen kann man sogar von verzinsten Steuergutscheinen sprechen.